Die Satzung der Gesellschaft sieht die Möglichkeit zur Einrichtung eines Beirats vor, dessen Mitglieder werden vom Vorstand der Vereinigung bestellt werden. Bisher ist ein Beirat nicht berufen worden.
Die Satzung der Gesellschaft sieht die Möglichkeit zur Einrichtung eines Beirats vor, dessen Mitglieder werden vom Vorstand der Vereinigung bestellt werden. Bisher ist ein Beirat nicht berufen worden.