Die Satzung der Gesellschaft sieht die Möglichkeit zur Einrichtung eines Beirats vor. Dessen Mitglieder werden vom Vorstand der Vereinigung bestellt, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025.
Die Satzung der Gesellschaft sieht die Möglichkeit zur Einrichtung eines Beirats vor. Dessen Mitglieder werden vom Vorstand der Vereinigung bestellt, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025.